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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von STEVEN OSWALD (Autoglas & Beulendoktor) Hafenstraße 65, 34125 Kassel

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Steven Oswald – Autoglas & Beulendoktor (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). (2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. (3) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber einen Auftrag erteilt (schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mündlich vor Ort) und der Auftragnehmer diesen annimmt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt. (2) Bei der Beauftragung zur Abwicklung über eine Kaskoversicherung bevollmächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die Abrechnung direkt mit der Versicherung vorzunehmen. Eine restliche Zahlungspflicht des Auftraggebers (z. B. Selbstbeteiligung oder bei Ablehnung durch die Versicherung) bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Leistungsumfang und Termine

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung (z. B. Autoglas-Austausch, Steinschlagreparatur, Dellenentfernung/PDR, Smart-Repair, Aufbereitung oder Jetski-Service). (2) Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich bestätigt wurden. Bei witterungsabhängigen Arbeiten im Vor-Ort-Service (z. B. mobile Dellenentfernung) behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Termine bei ungeeigneten Wetterverhältnissen kurzfristig zu verschieben.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise gemäß der am Tag der Auftragserteilung gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Zahlungen sind unmittelbar nach Abnahme des Fahrzeugs ohne Abzug fällig, sofern keine Direktabrechnung mit einer Versicherung vereinbart wurde. (3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

§ 5 Besonderheiten bei Autoglas und Smart-Repair

(1) Kalibrierung: Bei modernen Fahrzeugen mit Fahrerassistenzsystemen (Kameras/Sensoren in der Windschutzscheibe) führt der Auftragnehmer eine fachgerechte Kalibrierung durch. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem für die Kalibrierung geeigneten Zustand (z. B. korrekter Reifendruck, keine Überladung) zu übergeben. (2) Smart-Repair / Beulendoktor: Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Lackarbeiten oder Dellenentfernung aufgrund von Vorbeschädigungen, Nachlackierungen oder Alterung des Originallacks trotz größter Sorgfalt minimale Farbunterschiede oder Materialreaktionen auftreten können. Diese stellen keinen Mangel dar.

§ 6 Gewährleistung und 20-Jahre-Garantie

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. (2) Zusatzgarantie: Der Auftragnehmer gewährt zusätzlich eine 20-jährige Garantie auf die Dichtigkeit der eingebauten Scheibe sowie auf die Haltbarkeit der Ausführung bei Steinschlagreparaturen. (3) Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitsleistung des Einbaus. Sie erlischt bei Einwirkungen durch Unfall, erneuten Steinschlag, Karosserieverzug oder unsachgemäße Behandlung durch Dritte. (4) Für eingebaute Ersatzteile (z. B. die Glasscheibe selbst) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist oder die jeweilige Herstellergarantie.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (3) Für im Fahrzeug verbliebene Wertgegenstände, die nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden, wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Vermietung (PKW- und Anhängerverleih)

(1) Bei Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs oder Anhängers ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses pfleglich zu behandeln und die vereinbarten Rückgabezeiten einzuhalten. (2) Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. (3) Schäden am Mietobjekt, die während der Mietzeit entstehen, sind vom Mieter zu tragen, sofern sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind (unter Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung).

§ 9 Widerrufsrecht (für Verbraucher)

Schließt ein Verbraucher den Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail) oder außerhalb von Geschäftsräumen ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Dieses erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vollständig erbracht wurde.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers (Kassel). (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026

Allgemeines

Mit Unterfertigung dieser Bedingungen anerkennt der Auftraggeber, dass alle Instandsetzungsarbeiten nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt werden.
Der durch den Vorweiß der Wagenpapiere ausgewiesene Überbringer des Kraftfahrzeuges gilt als Bevollmächtigter des Kfz-Halters.
Die Entgegennahme und Weitergabe mündlicher, telefonischer und telegrafischer Aufträge geht auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung,
mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten Probefahrten und Probeläufe durchzuführen und Arbeiten an Spezialwerkstätten als Subauftragnehmer zu vergeben.

  • 1. Kostenvoranschläge

  • Erstellung: Kostenvoranschläge werden nur auf Basis eines gesonderten Auftrags erstellt. Weder die Beauftragung noch die Ausarbeitung verpflichten zum Abschluss eines Instandsetzungsvertrages.

  • Genauigkeit: Ohne ausdrückliche Gewährleistung der Richtigkeit können unvorhergesehene Kostenerhöhungen oder Zusatzarbeiten bis zu 15 % des Voranschlags ohne Rückfrage berechnet werden, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

  • Form: Kostenvoranschläge erfolgen ausschließlich schriftlich und beinhalten eine detaillierte Aufschlüsselung nach Arbeit und Material. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich und stellen keinen Kostenvoranschlag dar.

  • Preise: Pauschalpreiszusagen werden nicht erteilt.

  • 2. Abrechnung und Preise

  • Material & Arbeit: Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen (ab Betrieb, unverpackt) bzw. zu den im Betrieb ausgehängten Verrechnungssätzen. Auf Wunsch wird die Rechnung detailliert nach Arbeit, Material und Fremdleistungen aufgeschlüsselt.

  • Tausch-Teile: Die Verrechnung von Tauschpreisen setzt voraus, dass die Alt-Aggregate dem Lieferumfang entsprechen, keine außergewöhnlichen Schäden aufweisen und aufbereitungsfähig sind.

  • Eilaufträge: Bei ausdrücklich als „dringend“ bezeichneten Aufträgen werden Überstunden sowie Mehrkosten durch beschleunigte Materialbeschaffung gesondert in Rechnung gestellt.

  • 3. Zahlungsbedingungen

  • Fälligkeit: Zahlungen sind bei Übergabe bzw. innerhalb einer Woche nach Fertigstellung und Bekanntgabe der Kosten in bar zu leisten.

  • Vorauszahlung: Steven Oswald ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Bei Nichtzahlung kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

  • Verzug: Die Verzugszinsen liegen 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Mahn- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  • Aufrechnung: Ein Zurückbehalten von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, Steven Oswald ist zahlungsunfähig oder die Forderung ist rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder steht in engem rechtlichem Zusammenhang zur Verbindlichkeit.

  • 4. Lieferung und Verzug

  • Termine: Vereinbarte Liefertermine sind bindend, verschieben sich jedoch bei Erweiterungen des Auftragsumfangs entsprechend.

  • Rücktritt: Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich zurücktreten.

  • Haftung: Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug sind auf Schäden am Reparaturgegenstand begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

  • 5. Übergabe und Abnahme

  • Versand: Zustellungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers (gesonderter Auftrag erforderlich).

  • Annahmeverzug: Holt der Auftraggeber den Gegenstand nicht innerhalb einer Woche nach Fertigstellungsmeldung gegen Zahlung ab, tritt Annahmeverzug ein. In diesem Fall wird der Gegenstand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert.

  • 6. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  • Alle montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Steven Oswald.

  • Wegen aller Forderungen (auch aus früheren Aufträgen) steht Steven Oswald ein Zurückbehaltungsrecht am Reparaturgegenstand zu. Eine Herausgabe erfolgt erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Beträge.

  • 7. Leistungsumfang und Gewährleistung

  • Eingeschränkte Haltbarkeit: Bei ausdrücklich beauftragten „behelfsmäßigen“ Instandsetzungen ist mit begrenzter Haltbarkeit zu rechnen.

  • Verschleiß: Verschleißteile unterliegen der üblichen Lebensdauer nach Stand der Technik. Für beigestellte Materialien wird keine Gewährleistung übernommen.

  • Mängelbehebung: Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Nachbesserung in angemessener Frist. Der Auftraggeber hat den Gegenstand hierfür auf eigene Kosten und Gefahr zum Betrieb von Steven Oswald zu bringen.

  • Erlöschen der Ansprüche: Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn offene Mängel nicht sofort gerügt werden oder wenn Eingriffe durch Dritte (außer bei Notfällen) vorgenommen wurden.

  • Garantie-Plus: Über die gesetzliche Regelung hinaus gewährt Steven Oswald 20 Jahre Garantie auf geleistete Dienstleistungen sowie 1 Jahr auf eingebaute Ersatzteile.

  • 8. Haftung

  • Steven Oswald haftet für Verlust oder Beschädigung des Gegenstandes bis zur Höhe des Sachwertes.

  • Darüber hinausgehende Ansprüche (Folgeschäden) sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

  • 9. Schlussbestimmungen

  • Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  • Erfüllungsort & Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kassel.


Hafenstraße 65
34125 Kassel

Tel: 0561-2016719

Öffnungszeiten

Mo – Do 8:00 – 16:00 Uhr

Fr 8:00 – 15:00 Uhr

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